Stellungnahme der Initiative Sunderner Unternehmen (einsU) zur Weiterentwicklung des Lärmaktionsplans
Gemeinsam Verantwortung für einen starken Wirtschafts- und Lebensstandort Sundern übernehmen
Sundern lebt von lebenswerten Ortsteilen, engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie leistungsfähigen Unternehmen. Diese Interessen stehen nicht im Widerspruch, sie bilden gemeinsam die Grundlage für eine lebenswerte und wirtschaftlich starke Stadt.
Als einsU vertreten wir 23 Unternehmen mit rund 4.000 Arbeitsplätzen und über 200 Auszubildenden. Mit dieser Stellungnahme bringen wir unsere Erfahrungen aus der unternehmerischen Praxis in die Diskussion zur Weiterentwicklung des Lärmaktionsplans ein.
Wir erkennen ausdrücklich an, dass der Lärmaktionsplan wichtige Ziele verfolgt. Lärm- und Gesundheitsschutz sowie Verkehrssicherheit sind berechtigte Anliegen. Gleichzeitig gehört ein leistungsfähiger Wirtschaftsstandort zu den Grundlagen einer lebenswerten Stadt. Deshalb möchten wir die Perspektive unserer Mitgliedsunternehmen und unsere Erfahrungen aus der täglichen Praxis in die aktuelle Diskussion und die weitere Bewertung des Lärmaktionsplans einbringen.
Unsere Mitgliedsunternehmen berichten übereinstimmend von
- längeren Fahrzeiten im Berufs-, Liefer- und Serviceverkehr,
- einer erschwerten Erreichbarkeit für Kunden, Lieferanten und Dienstleister,
- steigenden organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwänden,
- zunehmenden Vorbehalten von Bewerberinnen und Bewerbern sowie Auszubildenden von außerhalb,
- sowie einer kritischeren Wahrnehmung der Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandortes Sundern.
Die Auswirkungen der aktuellen Regelungen gehen weit über die reine Fahrzeit hinaus. Gute Erreichbarkeit ist heute ein entscheidender Standortfaktor. Zusätzliche Fahrzeiten erschweren die Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Diesen Wettbewerbsnachteil darf sich Sundern nicht leisten.
Auch die Bürgerbefragung der Stadt Sundern bestätigt dieses Bild. 76,6 % der Teilnehmenden sprechen sich gegen eine Beibehaltung der aktuellen Regelungen aus. Zudem werden insbesondere Verkehrsfluss, Erreichbarkeit und Zufriedenheit überwiegend kritisch bewertet. Gemeinsam mit den Erfahrungen der Unternehmen sprechen diese Ergebnisse für eine erneute Bewertung der bestehenden Regelungen.
Ausgewogene Lösungen brauchen eine umfassende Abwägung
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die bisherigen Erfahrungen in die Weiterentwicklung des Lärmaktionsplans einzubeziehen. Neben den berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner müssen dabei auch Erreichbarkeit, Fachkräftesicherung und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes gleichwertig berücksichtigt werden.
Unsere Vorschläge
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass pauschale Regelungen nicht in jedem Streckenabschnitt gleichermaßen zielführend sind. Deshalb sprechen wir uns für eine differenzierte Weiterentwicklung dort aus, wo dies sinnvoll und verhältnismäßig ist.
Vor diesem Hintergrund spricht sich einsU für folgende Weiterentwicklungen aus:
- Alle Tempo-30-Abschnitte auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen und aktueller Erkenntnisse erneut und ergebnisoffen zu bewerten. Dabei sollte ausdrücklich geprüft werden, ob einzelne Regelungen beibehalten, angepasst oder – soweit fachlich begründet – auch wieder aufgehoben werden können.
- Bei der erneuten Bewertung die Verhältnismäßigkeit jedes einzelnen Streckenabschnitts sorgfältig zu prüfen. Dabei sollten sowohl die Ziele des Lärmaktionsplans als auch die Auswirkungen auf Verkehrsfluss, Erreichbarkeit und den Wirtschaftsstandort gleichwertig berücksichtigt werden.
- Differenzierte Lösungen stärker in den Blick zu nehmen. Dort, wo die Ziele des Lärmaktionsplans auch durch zeitlich oder räumlich differenzierte Maßnahmen erreicht werden können, sollten diese vorrangig geprüft werden. Hierzu gehören beispielsweise zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsreduzierungen in den Nachtstunden oder abschnittsbezogene Regelungen.
- Technische oder bauliche Alternativen an sicherheitsrelevanten Stellen zu prüfen, wenn sie einen vergleichbaren Sicherheitsgewinn ermöglichen.
Im Bereich Stemel spielen neben den Zielen des Lärmaktionsplans offenbar auch Aspekte der Verkehrssicherheit eine Rolle. Hintergrund ist insbesondere die Situation an der Fußgängerampel, bei der nach Einschätzung von Anwohnern und Fachleuten insbesondere LKW nicht immer rechtzeitig vor einem Rotlicht zum Stehen kommen. Aus Sicht von einsU sollte deshalb geprüft werden, ob technische oder bauliche Maßnahmen langfristig einen vergleichbaren Sicherheitsgewinn ermöglichen können, ohne den Verkehrsfluss stärker als notwendig einzuschränken.
- Die Beschilderung einzelner Streckenabschnitte hinsichtlich ihrer Verständlichkeit und Wahrnehmbarkeit zu überprüfen.
Aus den Rückmeldungen unserer Mitgliedsunternehmen wissen wir, dass das Ende der Tempo-30-Zone in Seidfeld in Fahrtrichtung Allendorf aufgrund der Positionierung des Verkehrszeichens insbesondere von ortsfremden Verkehrsteilnehmern häufig nicht rechtzeitig wahrgenommen wird. Bereits kleinere Anpassungen der Beschilderung könnten hier zu einer besseren Verständlichkeit und Akzeptanz beitragen.
Unser Fazit
Ein wirksamer Lärmaktionsplan schützt die Menschen vor Lärm, berücksichtigt die Verkehrssicherheit und sichert gleichzeitig einen attraktiven, gut erreichbaren Wirtschafts-, Arbeits- und Ausbildungsstandort.
einsU spricht sich deshalb für eine differenzierte Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen aus. Dort, wo zielgenauere Lösungen möglich sind, sollten diese geprüft und umgesetzt werden.
Lebensqualität und wirtschaftliche Stärke sind keine Gegensätze. Gemeinsam bilden sie die Grundlage für einen attraktiven Wohn-, Arbeits- und Ausbildungsstandort Sundern.
Als Initiative Sunderner Unternehmen möchten wir die weitere Entwicklung des Lärmaktionsplans konstruktiv begleiten und unsere Erfahrungen sowie konkrete Lösungsideen aktiv in den weiteren Dialog einbringen.
























